Abzüge Lohn
Zitat von Gelöschter Benutzer am 3. Dezember 2018, 22:15 UhrMir ist aufgefallen, dass die Abzüge im Lohn doch etwas hoch sind.
Über den Daumen sind das etwa 60-70% Abzüge. Ich glaube, da ist wem bei der Formeleintragung ein Fehler unterlaufen, da eher der ausgezahlte Lohn den Abzügen entspricht.
Mir ist aufgefallen, dass die Abzüge im Lohn doch etwas hoch sind.
Über den Daumen sind das etwa 60-70% Abzüge. Ich glaube, da ist wem bei der Formeleintragung ein Fehler unterlaufen, da eher der ausgezahlte Lohn den Abzügen entspricht.
Zitat von Gelöschter Benutzer am 4. Dezember 2018, 10:21 Uhr... ich will ja nicht frech werden, aber ich glaube das Spedv-Team hat mit dem Finanzminister einen Deal gemacht... 😛 🙂
mfg andsa03
... ich will ja nicht frech werden, aber ich glaube das Spedv-Team hat mit dem Finanzminister einen Deal gemacht... 😛 🙂
mfg andsa03
Zitat von Gelöschter Benutzer am 5. Dezember 2018, 14:01 UhrIst das nur bei mir so? Oder kennt das Probelm noch wer?
Evtl ist das ja ein Ausblick auf die reale Zukunft? 😉
Ist das nur bei mir so? Oder kennt das Probelm noch wer?
Evtl ist das ja ein Ausblick auf die reale Zukunft? 😉
Zitat von [ISVL] BadWolf97 am 20. Dezember 2018, 20:01 UhrHallo,
die Abzüge orientieren sich an den realen Werten. Um Klarheit hier rein zu bringen, hier eine kurze Zusammenfassung. Dazu ist zu sagen, dass Arbeitgeber und -nehmer-Abzüge zusammen abgezogen werden.
- Eingestellter Lohn: 2.000 €
- Krankenversicherung: 310 € (15,5 % von 2.000 €)
- Rentenversicherung: 372 € (18,6 % von 2.000 €)
- Arbeitslosenversicherung: 60 € (3 % von 2.000 €)
- Pflegeversicherung: 56 € (2,8 % von 2.000 €)
- Einkommenssteuer: hier wird es kompliziert.
- Der Gesetzgeber gibt hier unterschiedliche Werte, gestaffelt nach Einkommen vor. Diese gelten jedoch immer für ein Jahr - ergo rechnen wir jetzt mit 24.000 € weiter
- Einkommen pro Jahr < 9000 €: 0 € Einkommenssteuer (Freibetrag)
- Einkommen pro Jahr < 13996 €: Einkommenssteuer = (997,8 * y + 1.400) * y, wobei y = (Einkommen - 9.000) / 10.000
- Einkommen pro Jahr < 54649 €: Einkommenssteuer = (220,13 * y + 2.397) * y + 948,49 €, wobei y = (Einkommen - 13996) / 10.000
- Einkommen pro Jahr < 260532 €: Einkommenssteuer = 0,42 * Einkommen - 8621,75 €
- Einkommen pro Jahr >= 260532 €: Einkommenssteuer = 0,45 * Einkommen - 16437,7 €
- Bei unseren 24.000 € kommt also ein y von (24.000-13996) / 10.000 = 1,0004, resultierend in einer Einkommenssteuer von (220,13 * 1,0004 + 2.397) * 1,0004 + 948,49 € = 3.566,75 €. Resultat pro Monat sind also 297,22 €.
Nachvollziehen lässt sich die Berechnung auch über den bmf-steuerrechner:- Solidaritätszuschlag: 16,35 € (5,5 % von 297,22 €)
Resultat ist also ein Abzug von insgesamt 1.111,57 € von den 2.000 € eingestelltem Lohn - mit einem Rundungsfehler, die in der manuellen Berechnung auftreten, in SpedV selbst sind es 1.111,58 €.
Über eventuelle Fehler in meiner Logik mag man mich gerne aufklären!
Nico
Hallo,
die Abzüge orientieren sich an den realen Werten. Um Klarheit hier rein zu bringen, hier eine kurze Zusammenfassung. Dazu ist zu sagen, dass Arbeitgeber und -nehmer-Abzüge zusammen abgezogen werden.
- Eingestellter Lohn: 2.000 €
- Krankenversicherung: 310 € (15,5 % von 2.000 €)
- Rentenversicherung: 372 € (18,6 % von 2.000 €)
- Arbeitslosenversicherung: 60 € (3 % von 2.000 €)
- Pflegeversicherung: 56 € (2,8 % von 2.000 €)
- Einkommenssteuer: hier wird es kompliziert.
- Der Gesetzgeber gibt hier unterschiedliche Werte, gestaffelt nach Einkommen vor. Diese gelten jedoch immer für ein Jahr - ergo rechnen wir jetzt mit 24.000 € weiter
- Einkommen pro Jahr < 9000 €: 0 € Einkommenssteuer (Freibetrag)
- Einkommen pro Jahr < 13996 €: Einkommenssteuer = (997,8 * y + 1.400) * y, wobei y = (Einkommen - 9.000) / 10.000
- Einkommen pro Jahr < 54649 €: Einkommenssteuer = (220,13 * y + 2.397) * y + 948,49 €, wobei y = (Einkommen - 13996) / 10.000
- Einkommen pro Jahr < 260532 €: Einkommenssteuer = 0,42 * Einkommen - 8621,75 €
- Einkommen pro Jahr >= 260532 €: Einkommenssteuer = 0,45 * Einkommen - 16437,7 €
- Bei unseren 24.000 € kommt also ein y von (24.000-13996) / 10.000 = 1,0004, resultierend in einer Einkommenssteuer von (220,13 * 1,0004 + 2.397) * 1,0004 + 948,49 € = 3.566,75 €. Resultat pro Monat sind also 297,22 €.
Nachvollziehen lässt sich die Berechnung auch über den bmf-steuerrechner:
- Der Gesetzgeber gibt hier unterschiedliche Werte, gestaffelt nach Einkommen vor. Diese gelten jedoch immer für ein Jahr - ergo rechnen wir jetzt mit 24.000 € weiter
- Solidaritätszuschlag: 16,35 € (5,5 % von 297,22 €)
Resultat ist also ein Abzug von insgesamt 1.111,57 € von den 2.000 € eingestelltem Lohn - mit einem Rundungsfehler, die in der manuellen Berechnung auftreten, in SpedV selbst sind es 1.111,58 €.
Über eventuelle Fehler in meiner Logik mag man mich gerne aufklären!
Nico
Zitat von Gelöschter Benutzer am 15. Januar 2019, 22:27 UhrDa hast du den Fehler Nico hier ein simpler brutto netto rechner für einkommen bzg lohn in SpedV (unten kann man sich auch Dienstgeber Kosten anzeigen lassen da komme ich auf den doppelten wert was es lt spedV ist Heißt die fahrer Zahlen im endefekt auch die Dienstgeber kosten
Da hast du den Fehler Nico hier ein simpler brutto netto rechner für einkommen bzg lohn in SpedV (unten kann man sich auch Dienstgeber Kosten anzeigen lassen da komme ich auf den doppelten wert was es lt spedV ist Heißt die fahrer Zahlen im endefekt auch die Dienstgeber kosten
Zitat von [ISVL] BadWolf97 am 16. Januar 2019, 21:42 UhrHallo,
es werden alle Abzüge zusammen abgezogen, auch die Arbeitgeberanteile. Desweiteren scheint dein Rechner nicht die korrekte Einkommenssteuer zu verwenden.
Nico
Hallo,
es werden alle Abzüge zusammen abgezogen, auch die Arbeitgeberanteile. Desweiteren scheint dein Rechner nicht die korrekte Einkommenssteuer zu verwenden.
Nico
Zitat von Gelöschter Benutzer am 7. Juli 2019, 16:25 UhrHi,
ich greife dieses Thema nochmal auf, da mir die Abzüge auch sehr unrealistisch wirken. Habe gerade diverse Rechner im Netz ausprobiert, und wenn ich z.B. ein Gehalt von 10.000€ für einen Geschäftsführer angebe, habe ich in Sped-V Abzüge von 76%, dh. ein ausbezahltes Gehalt ca. 2300€.
Wenn sich der Rechner an der realen Welt orientiert, wundere ich mich doch, dass es jemand überhaupt den Job als Geschäftsführer ausübt, mit der Verantwortung, mit dem geringen ausbezahlten Gehalt.
Hi,
ich greife dieses Thema nochmal auf, da mir die Abzüge auch sehr unrealistisch wirken. Habe gerade diverse Rechner im Netz ausprobiert, und wenn ich z.B. ein Gehalt von 10.000€ für einen Geschäftsführer angebe, habe ich in Sped-V Abzüge von 76%, dh. ein ausbezahltes Gehalt ca. 2300€.
Wenn sich der Rechner an der realen Welt orientiert, wundere ich mich doch, dass es jemand überhaupt den Job als Geschäftsführer ausübt, mit der Verantwortung, mit dem geringen ausbezahlten Gehalt.
Zitat von [TL] blue1765 am 21. Juli 2019, 12:09 UhrMorjen,
jetzt auch noch meinen Senf dazu da ich erst jetzt Zeit dafür hatte.
Ich glaube ich weiß wo der Fehler bei den Gehaltszahlungen liegt.
Von der Berechnung stimmt es soweit. Der Fehler liegt darin dass Ihr den Arbeitgeberanteil bei den Angestellten mit abzieht.
Jedenfalls sagen dass die Zahlen. Ich habe das mal mit diversen Lohnrechnern getestet und kam immer auf das selbe Ergebnis.
Wäre schön wenn ihr dass irgendwie ändern könntet.
Schönen Sonntag noch.
Morjen,
jetzt auch noch meinen Senf dazu da ich erst jetzt Zeit dafür hatte.
Ich glaube ich weiß wo der Fehler bei den Gehaltszahlungen liegt.
Von der Berechnung stimmt es soweit. Der Fehler liegt darin dass Ihr den Arbeitgeberanteil bei den Angestellten mit abzieht.
Jedenfalls sagen dass die Zahlen. Ich habe das mal mit diversen Lohnrechnern getestet und kam immer auf das selbe Ergebnis.
Wäre schön wenn ihr dass irgendwie ändern könntet.
Schönen Sonntag noch.